Integrierte Versorgung
Die Integrierte Versorgung ist ein Angebot zur Unterstützung und Betreuung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung.
Die Grundidee besteht darin, dass Betroffene alle notwendigen Hilfen aus einer Hand erhalten und diese gezielt koordiniert werden. Das persönliche Umfeld des Klienten spielt dabei eine zentrale Rolle.
Eine verbesserte Vernetzung aller Beteiligten ermöglicht es dem Betroffenen, eigenverantwortlich auf verschiedene Situationen zu reagieren und selbständig die gewünschte Unterstützung zu organisieren.
Ein wichtiges Leistungsmerkmal dabei ist, dass die Hilfen schnell und gegebenenfalls zu Hause erfolgen, um Klinikaufenthalte zu vermeiden.
Weitere wichtige Inhalte:
- fester Ansprechpartner im gesamten Verlauf
- regelmäßige Hausbesuche und telefonische Kontakte
- Erstellung einer Netzwerkkarte und eines Krisenplanes (Einbeziehung von Freunden, Angehörigen etc. ist möglich)
- Kontakt zu Haus- oder Facharzt bleibt erhalten
- 24-Stunden-Erreichbarkeit
- Bereitstellung einer Krisenwohnung
Wer kann die Integrierte Versorgung in Anspruch nehmen?
Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft bei einer der unten genannten Krankenkassen sowie ein Wohnsitz in Münster. Ob die diagnostizierte psychische Erkrankung zur Inanspruchnahme der Integrierten Versorgung berechtigt, entscheidet die Krankenkasse.
Wie erfolgt die Aufnahme und was sind die Rahmenbedingungen?
Um sich ein genaueres Bild von diesem Leistungsangebot zu machen, können Sie einen Termin zu einem persönlichen Informationsgespräch vereinbaren. Nach diesem Informationsgespräch besteht die Möglichkeit, sich für die Maßnahme einzuschreiben. Mit diesem Angebot sind keinerlei finanzielle Verpflichtungen für Sie verbunden.
Welche Krankenkassen sind Vertragspartner für die Integrierte Versorgung?
- Techniker Krankenkasse TK
- Kaufmännische Krankenkasse KKH
- Verschiedene Betriebskrankenkassen